Bestehen allgemeine Zweifel darüber, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind, können auch geringfügige Strafen wie Bussen zur Ablehnung des Gesuches führen. Wenn es sich nicht um eine einmalige Verfehlung handelt, ist die Gesamtsituation zu beurteilen (Weisungen des Bundesamtes für Migration vom 21. März 2007 zum Beachten der schweizerischen Rechtsordnung). 3.4