Die Anforderungen an die Begründungsdichte sind nämlich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sowie der Interessen der Betroffenen festzulegen. Da der Anspruch auf Begründung von Entscheiden auch aus dem verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör fliesst, kann dabei auf die entsprechende Literatur und Rechtsprechung abgestellt werden. Durch angemessene Begründung von Verfügungen und Entscheiden soll dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Tragweite eines Entscheides Rechenschaft zu geben und allenfalls in voller Kenntnis der Gründe ein Rechtsmittel zu ergreifen.