Abgesehen von der Route Luegislandstrasse-Seestrasse kann das Grundstück der Beschwerdeführer aus dem westlichen Gemeindegebiet auch über die Verbindung Bergstrasse-Seestrasse und aus dem östlichen Gemeindeteil (für leichte Motorwagen) auch über die Strecke Talstrasse-Seestrasse erreicht werden. Wie aus den erstgenannten Linienführungen erhellt, muss nach der Luegislandstrasse auf jeden Fall die unterliegende Seestrasse (und für die Gebäude auch die Schlossstrasse) befahren werden, um das Grundstück (bzw. die Gebäude) der Beschwerdeführer zu erreichen.