Die Beschwerdeführer sind Eigentümer von verschiedenen Grundstücken, wovon zwei an die Seestrasse angrenzen. Das Strassenprojekt, das der Gemeinderat bewilligt hat, sieht jedoch an der Seestrasse keine baulichen Massnahmen vor. Das bewilligte Strassenprojekt betrifft die Ausgestaltung der Luegislandstrasse im oberen Abschnitt. Die Beschwerdeführer wohnen nicht in unmittelbarer Nähe dieses Abschnitts. Das Ende des Projektabschnitts beim Einmündungsbereich der Luegislandstrasse in die Seestrasse ist mehr als 100 m von den strassenseitigen Parzellen der Beschwerdeführer und weit über 200 m Luftlinie von den Gebäuden auf ihren Grundstücken entfernt.