er würde die Schulhoheit der Kantone aushöhlen. Ausfluss aus diesem Grundsatz kann diesbezüglich nur sein, Schülerinnen und Schülern in allen Kantonen zu ermöglichen, die Voraussetzungen für die Zulassung zu den verschiedenen Hochschulen zu erwerben. Diesem Gebot kommt der Kanton Luzern mit seinem Typenangebot zweifellos nach. Nebstdem ist es möglich, sich die dem Maturatypus D zugehörigen Schwerpunkte durch den Besuch von Freifächern anzueignen. Von einer unzulässigen Ungleichbehandlung kann somit keine Rede sein.