Jede Kantonsschule führt ein Literar- und Realgymnasium; die Kantonsschulen Luzern und Sursee führen überdies je ein Wirtschaftsgymnasium, und Luzern sowie Willisau je eine Handelsdiplomschule (§ 49 Abs. 1 und 2 ErzG). Absolviert werden können im Kanton Luzern die Maturatypen A, B, C und E, somit vier der fünf in der Maturitäts Anerkennungsverordnung vorgesehenen Typen. Der neusprachliche Typus D ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird auch nicht angeboten. Eine Pflicht für die Kantone, sämtliche anerkannten Typen bereitzustellen, kann gestützt auf die obigen Ausführungen nicht angenommen werden;