Immer mehr Kantone sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, dieses Rechtsinstitut in ihren Gesetzen zu verankern, der Kanton Luzern im Planungs- und Baugesetz von 1989. 2.1 Nachdem Lehre und Praxis, insbesondere auch das Bundesgericht, diesem Rechtsinstitut an sich während Jahren grundsätzlich unkritisch gegenübergestanden hatten, erklärte das Bundesgericht in einem Urteil vom 9. September 1992 den Vorentscheid überraschend als bundesrechtswidrig, sofern nicht in einem vorgängigen Publikations- und Auflageverfahren allen im konkreten Fall Einsprache- und Beschwerdeberechtigten Gelegenheit geboten worden sei, ihre Rechte zu wahren.