Die Bestätigung der Krankenkasse sei im März 2010 der Vorinstanz zugestellt worden. Nach Nachfragen seines Rechtsvertreters sei ihm mit Schreiben vom 21. September 2010 mitgeteilt worden, dass die Einbürgerungsgesuche nach Eingangsdaten behandelt würden und zurzeit noch einige Gesuche pendent seien, welche vor dem Gesuch des Beschwerdeführers eingereicht worden seien, weshalb frühestens im März 2011 ein Entscheid erwartet werden könne. Nach dem Sistierungsentscheid solle das Verfahren für drei Jahre sistiert und im Jahr 2014 solle ein nächstes Einbürgerungsgespräch stattfinden.