Zur Begründung führt er aus, dass das Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts am 8. Oktober 2008 eingereicht worden sei. Nach einem ersten Gespräch mit dem Präsidenten der Bürgerrechtskommission im Januar 2010 sei er aufgefordert worden, eine Bestätigung der Krankenkasse beizubringen. Die Bestätigung der Krankenkasse sei im März 2010 der Vorinstanz zugestellt worden.