Auf die Beschwerde ist einzutreten. 2. Gemäss Entscheid der Vorinstanz vom 11. April 2011 wurde das Einbürgerungsgesuch des Beschwerdeführers sistiert, weil er die Voraussetzungen für eine Einbürgerung noch nicht erfülle. Da er noch minderjährig sei, werde der Einfluss der Familie auf seine Integration berücksichtigt. Er werde bald eine Lehrstelle zu suchen haben. Für seine Integration in der Schweiz sei ein Lehrabschluss sehr wichtig. Nur so könne er ein eigenständiges Leben führen. Deshalb werde empfohlen, eine Lehre zu absolvieren und sich selber eine solide Basis für sein Leben zu erarbeiten.