Wir empfehlen Ihnen deshalb, eine Lehre erfolgreich zu absolvieren und sich selber eine solide Basis für Ihr Leben zu erarbeiten.» B reichte am 16. Mai 2011 beim Regierungsrat des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde gegen die Sistierung ein und beantragte, dass diese aufzuheben und die Bürgerrechtskommission anzuweisen sei, über sein Einbürgerungsgesuch innerhalb eines halben Jahres zu entscheiden. Der Regierungsrat hob den Sistierungsentscheid auf und wies die Sache im Sinn der Erwägungen an die Vorinstanz zurück.