«Da Sie noch minderjährig sind, wird der Einfluss der Familie auf die Integration des Kindes mitberücksichtigt. Die Eltern leiten im Blick auf das Wohl des Kindes seine Pflege und Erziehung und treffen unter Vorbehalt seiner eigenen Handlungsfähigkeit die nötigen Entscheidungen (Art. 301 Abs. 1 ZGB). Sie besuchen zurzeit die 2. Sek. Niveau C und werden bald eine Lehrstelle suchen. Für Ihre Integration in der Schweiz ist ein Lehrabschluss sehr wichtig. Nur so kann ein eigenständiges Leben geführt werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, eine Lehre erfolgreich zu absolvieren und sich selber eine solide Basis für Ihr Leben zu erarbeiten.»