| | Entscheid: | Am 8. Oktober 2008 reichten die Eltern von B in der Gemeinde Y für diesen ein Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts ein. Nachdem sie mit ihm das Einbürgerungsgespräch durchgeführt hatte, teilte die Bürgerrechtskommission B am 11. April 2011 mit, dass er die Voraussetzungen für eine Einbürgerung noch nicht erfülle und dass sein Gesuch für drei Jahre sistiert werde. Ein neues Einbürgerungsgespräch solle im Jahr 2014 stattfinden. Zur Begründung führte sie dabei aus: «Da Sie noch minderjährig sind, wird der Einfluss der Familie auf die Integration des Kindes mitberücksichtigt.