Gewisse Werte oder Eigenschaften sind kraft der blossen Existenz der Person so eng mit dieser verbunden, dass sie auf besondere Weise gegen jede Beeinträchtigung geschützt werden müssen. Dieser Schutz, der nicht nur durch das Zivilrecht gewährleistet wird, erstreckt sich auf den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit, der Privatsphäre, der Ehre, wobei der Kreis der speziellen Persönlichkeitsrechte nicht ein für allemal feststeht. Eine Beschränkung des Persönlichkeitsrechts in diesem Sinne ist allerdings möglich.