Anzustreben ist dabei, dass das Wegnetz mit Lastwagen befahrbar ist, und einen entscheidenden Vorteil bedeutet es, wenn die Lastwagen einen Wald von einer Seite durchfahren und an mehreren Orten Holz zuladen können, ohne wenden zu müssen. Eine zweckmässige Zugänglichkeit der Ein- und Ausfahrt für alle Waldeigentümer gehört ebenfalls zu den grundlegenden Zielen eines Walderschliessungsunternehmens (LGVE 1987 III Nr. 47). Demzufolge werden folgende zwei Walderschliessungsarten auseinandergehalten: die Groberschliessung und die Feinerschliessung. Grob- und Feinerschliessung unterscheiden sich in ihren Erschliessungs- und ihren Transportmitteln.