Er fühle sich auch ungleich behandelt. Dieses Fahrwegrecht sei zudem unsinnig, weil in der Nähe bereits eine Waldstrasse bestehe, die zur Bewirtschaftung der benachbarten Parzellen benützt werden könne. Im weiteren würden die Eigentümer dieser benachbarten Parzellen nicht auf dem festgelegten Wegrecht bestehen. Damit dieses Wegrecht ausgeübt werden könne, seien bauliche Massnahmen erforderlich, womit die heute schon schwierige Bewirtschaftung seiner Parzelle noch stärker eingeschränkt werde. Für den Fall, dass es bei diesem Wegrecht bleibe, verlange er dafür eine angemessene Entschädigung, die von einer Fachstelle festgelegt werden müsse.