Die Sachbearbeiter erteilten ihm konkrete Aufträge zur Abklärung bestimmter, eng umschriebener Sachverhalte. Er habe weder beratende Funktion noch erteile er Auskünfte. Er habe auch keinen Pikettdienst zu leisten. Das öffentliche Interesse der Stadt sei vielmehr lediglich fiskalischer Natur. Der Stadtrat bringt vor, der Beamte, der die Sozialabklärungen für die Direktion für Vormundschaft und Sozialversicherung durchführe, müsse die Verhältnisse und die sozialen Institutionen der Stadt kennen, damit er seine Aufgaben optimal erfüllen könne.