vgl. dazu Häfelin/Müller, Grundriss des Allgemeinen Verwaltungsrechts, 2. Auflage, Zürich 1993, Rz 328). Grundsätzlich ist für die gesamte Verwaltungstätigkeit (Eingriffs- und Leistungsverwaltung) eine gesetzliche Grundlage gefordert. Dabei werden bei der Eingriffsverwaltung höhere Anforderungen gestellt. Die besonderen Rechtsverhältnisse (darunter das Verhältnis Staat - Beamter) sind jedoch bezüglich des Erfordernisses der gesetzlichen Grundlage Gegenstand einer besonderen Regelung. Es wird heute angenommen, dass das Erfordernis der formellgesetzlichen Grundlage auf diese Verhältnisse anwendbar ist, aber mit reduzierten Anforderungen hinsichtlich seiner Tragweite und seiner Intensität.