Wir sind nicht mehr bereit und gewillt, Bauaufträge unter den Werkkosten zu übernehmen, wenn uns das Stammpersonal in der Bausaison nicht zur Verfügung steht." Diesem Schreiben ist nicht mit Sicherheit zu entnehmen, ob einem Teil des Personals aufgrund der unsicheren Wirtschaftslage sowieso gekündigt werden soll, der Beschwerdeführer davon aber nur betroffen wäre, wenn er die Haftstrafe nicht in Halbgefangenschaft verbüssen könnte. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt dieses Schreiben jedenfalls nicht dar. Der Beschwerdeführer ist noch jung.