Er erklärte auch, dass er nicht realisiert habe, damit auf Einnahmen von gegen Fr. 10 000.- pro Jahr zu verzichten. Auf die Äusserung, dass die Gemeinde jetzt für ihn zahlen müsse, erwiderte er, dass er dies nicht haben möchte. Letzteres wiederholte er anlässlich eines Gesprächs mit dem Sozialvorsteher und Gemeindeschreiber vom 17. April 1991. Zudem äusserte er zur Anordnung vormundschaftlicher Massnahmen: "Wäge mine, ihr machid jo glich, was ihr wönd." Bei der durch den Gemeinderat in Auftrag gegebenen psychiatrischen Begutachtung des Beschwerdeführers hielt Dr. med.