Wie die bisherigen Ausführungen zeigen, ist bezüglich ziviler Nutzung des Militärspitals keine Befreiung von kantonalen Vorschriften gegeben. Die Gebäudeversicherung des Kantons Luzern hat somit grundsätzlich die Kompetenz, für diese Nutzung eine feuerpolizeiliche Bewilligung zu erlassen und Auflagen betreffend Feuerschutzmassnahmen zu verfügen. |