Diesbezüglich wurde festgehalten, dass in Kriegsanlagen kein Vollbrandschutz eingebaut werde. In Anbetracht der Tatsache, dass im Militärspital im strategischen Normalfall zeitweilig Patienten des Paraplegiker-Zentrums untergebracht werden sollten, sei der im zivilen Sektor gesetzlich vorgeschriebene Vollbrandschutz erforderlich; die Stiftung übernehme daher diesen Mehraufwand. Wegen der vorgesehenen zivilen Nutzung wurden im Militärspital denn auch die Schwellen weggelassen sowie Rollstuhl-WC und Rollstuhl-Duschen eingerichtet. b. Mit der Gebäudeversicherung ist davon auszugehen, dass diese zivile Nutzung nicht eine der Landesverteidigung dienende Aufgabe darstellt;