Am 3. Juni 1987 schloss die Beschwerdeführerin mit der Schweizerischen Paraplegiker-Stiftung eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung, Entschädigung und Benützung des Militärspitals durch die Paraplegiker-Stiftung ab. Darin wurde ein einmaliger pauschaler Kostenbeitrag der Paraplegiker-Stiftung von Fr. 950 000.- an die Baukosten von Fr. 31 150 000.- festgelegt, wobei jährlich höchstens drei Vollbelegungen und 40 Teilbelegungen mit bis zu 100 Personen vorgesehen sind. Der Pauschalbeitrag umfasste unter anderem Fr. 350 000.- für den Vollbrandschutz. Diesbezüglich wurde festgehalten, dass in Kriegsanlagen kein Vollbrandschutz eingebaut werde.