2. Kompetenzprobleme zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Beschwerdeführerin und der Gebäudeversicherung des Kantons Luzern ergeben sich nun aber daraus, dass das Militärspital teilweise zivil genutzt wird. a. Am 3. Juni 1987 schloss die Beschwerdeführerin mit der Schweizerischen Paraplegiker-Stiftung eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung, Entschädigung und Benützung des Militärspitals durch die Paraplegiker-Stiftung ab.