Verbringen die Tiere ihr ganzes Leben ununterbrochen im Stall, können die Futtermittel woher und wohin auch immer gebracht werden (Ch. Bandli, Bauen ausserhalb der Bauzone, Berner Diss. 1989, N 209 f.). Auf dem Grundstück wird die Infrastruktur für die Aufzucht, die Ausbildung und das Training von Rennpferden, die Dritten gehören, zur Verfügung gestellt. Nur soweit die Fläche des Grundstückes nicht durch diese Infrastrukturanlagen oder durch Wald, Strassen, Wege und durch einen künstlichen See (ehemalige Kiesgrube) beansprucht wird, weiden darauf die Rennpferde. Allerdings dient das Weidenlassen der Rennpferde nicht in erster Linie der Futteraufnahme.