Zu denken ist beispielsweise an Strom- und Wasseranschlüsse, Bodenbelag oder Verputz und Vertäferung. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit ist aber bei der Anordnung von konkreten Massnahmen zu prüfen, ob solche erforderlich und geeignet sind, das Ziel zu erreichen und zu diesem in einer vernünftigen Relation stehen. Geht es also darum zu verhindern, dass Räume zu Wohnzwecken benutzt werden, so ist beispielsweise zu prüfen, ob dieses Ziel durch das Zumauern von Fenstern, das Entfernen von Küchenkombination, Lavabo, WC usw. erreicht werden kann. Solche Massnahmen verursachen in der Regel keinen unzumutbaren finanziellen Aufwand.