Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist ein ungeschriebener Verfassungsgrundsatz. Danach dürfen staatliche Zwangsmassnahmen nicht über das hinausgehen, was unbedingt notwendig ist, um das im öffentlichen Interesse liegende Ziel zu erreichen. Die Freiheit des Betroffenen soll, so gut das möglich ist, gewahrt bleiben. Schliesslich müssen die Mittel, die eingesetzt werden, zum Ziel, das erreicht werden soll, und zur Freiheitsbeschränkung, die in Kauf genommen wird, in einem vernünftigen Verhältnis stehen.