Der Gemeinderat bestätigt, Z. M. vor Fällung seines Entscheids nicht angehört zu haben. Dieser schwerwiegende formale Fehler kann nicht vor der letzten kantonalen Instanz geheilt werden, weil die Heilung die Anwesenheit eines Mitgliedes der entscheidenden Behörde erfordert, was praxisgemäss im Rechtsmittelverfahren vor dem Regierungsrat nicht der Fall ist. |