Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die einzelnen Beschneiungsanlagen und beschneiten Flächen des Skigebiets Sörenberg einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen sind. Die in den im Juli 1995 eingereichten fünf Baugesuchen enthaltenen fünf Anlagen zur Beschneiung von 13 Teilflächen von insgesamt 5,27 ha unterliegen - erst recht vor dem Hintergrund der 1993 bewilligten zwei Anlagen zur Beschneiung von vier Teilflächen von insgesamt 1,93 ha - der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (Art. 8 und 9 USG i.V. mit Anhang zur UVPV Ziff.