Eine bestehende Vorbelastung würde ansonsten eher dafür sprechen, die in der Planung enthaltene Ordnungsvorstellung wieder einmal zu überdenken. Dass die gesamtheitliche Betrachtungsweise richtig ist, zeigt sich gerade im vorliegenden Fall, könnten doch andernfalls die Vorschriften bezüglich Planung und Umweltschutz auf einfache Weise via Aufteilung der Beschneiungsflächen auf einzelne Anlagen und diese wiederum auf einzelne Gesuchsteller oder Gesuchstellerinnen umgangen werden. 10. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die einzelnen Beschneiungsanlagen und beschneiten Flächen des Skigebiets Sörenberg einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen sind.