sei (BGE 117 Ib 144f. E. 3b und c). Ein solcher hinreichend enger räumlicher und funktioneller Zusammenhang ist auch bei den Beschneiungsanlagen Sörenberg zu bejahen. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdegegnerinnen handelt es sich bei den vier Gesuchtstellerinnen in Anbetracht der Mutter-Tochter-Verhältnisse und des hängigen Fusionsverfahrens nicht um vier isoliert zu betrachtende Gesellschaften. Das spielt aber für das vorliegende Verfahren keine Rolle, da nicht diese formellen Kriterien ausschlaggebend sind, sondern ohnehin eine materielle, gesamtheitliche Betrachtungsweise Platz greifen muss.