Sowohl in den beiden Bewilligungsentscheiden des Raumplanungsamtes vom 10. November 1993 wie auch in den Entscheiden des Gemeinderates Flühli vom 18. November 1993 wurde denn auch ausdrücklich erwähnt, dass der geplante Endausbau des regionalen Projektes wegen der Grösse der Beschneiungsflächen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliege. Im Juli 1995 reichten die Betreiberinnen der Bahnen und Skilifte von Sörenberg dementsprechend gemeinsam die hier zur Diskussion stehenden Baugesuche für fünf Anlagen zur Beschneiung von insgesamt 5,27 ha, bestehend aus 13 Teilflächen (zu einmal 10000 m2, dreimal 7000 m2, einmal 4500 m2, zweimal 3000 m2, einmal 2800 m2, einmal 2400 m2, zweimal 2000 m2