Anlässlich der Koordinations- und Einspracheverhandlungen wurde immer wieder vom geplanten Gesamtprojekt bzw. vom geplanten Endausbau des regionalen Projekts mit Umweltverträglichkeitsprüfung im Gegensatz zum selbständig realisierbaren Teilprojekt gesprochen. Sowohl in den beiden Bewilligungsentscheiden des Raumplanungsamtes vom 10. November 1993 wie auch in den Entscheiden des Gemeinderates Flühli vom 18. November 1993 wurde denn auch ausdrücklich erwähnt, dass der geplante Endausbau des regionalen Projektes wegen der Grösse der Beschneiungsflächen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliege.