Das damals eingereichte Projekt von 4,4 ha Beschneiungsfläche wurde während des Verfahrens auf ein selbständig beurteilbares Projekt reduziert, wobei die übrigen Bereiche für den geplanten Endausbau, für welchen bereits das Verfahren zur Erstellung eines Umweltverträglichkeitsberichtes hängig war, zurückgestellt wurden. Anlässlich der Koordinations- und Einspracheverhandlungen wurde immer wieder vom geplanten Gesamtprojekt bzw. vom geplanten Endausbau des regionalen Projekts mit Umweltverträglichkeitsprüfung im Gegensatz zum selbständig realisierbaren Teilprojekt gesprochen.