60.4). Letzteres ergibt sich auch daraus, dass der Umweltverträglichkeitsprüfung diejenigen Anlagen unterliegen, welche die Umwelt erheblich belasten können (Art. 9 USG) und deren Auswirkungen somit eben nur in einem Planungsverfahren sachgerecht und angemessen erfasst werden können. 9. a. Im Skigebiet Sörenberg wurden 1993 via Ausnahmebewilligungsverfahren zwei Anlagen zur Beschneiung einer Fläche von 1,93 ha (4 Teilflächen à 10000 m2, 4500 m2, 3000 m2 und 1800 m2) bewilligt.