24 RPG], Grüsch 1989, S. 24f.). Die Realisierung grossflächigerer Beschneiungsanlagen muss auf der Stufe Richtplan und Nutzungsplan gelöst werden (vgl. Bandli/Kaufmann/Weber, a.a.O., S. 5). Hält man sich die in Erwägung 6a wiedergegebenen Kriterien vor Augen, sprechen für die (Spezial-)Nutzungsplanung anstelle des Ausnahmebewilligungsverfahrens insbesondere die grösseren raum- und umweltrelevanten Auswirkungen in Form von Lärmverursachung, Wasser- und Energieverbrauch, Veränderungen des ökologischen Wirkungsgefüges, Bodenveränderungen durch längere Schneebedeckungszeit usw. Für den Entscheid berücksichtigt werden muss