Legitimiert wird sie dadurch, dass sie tendenziell in die Rechtsposition vieler eingreift, sei es, dass sie eine grosse Bodenfläche erfasst, erhebliche Erschliessungs- und Infrastrukturmassnahmen auslöst oder sonstwie auf die Nutzungsordnung oder die Umwelt Auswirkungen zeitigt (vgl. Heer, a.a.O., S. 141ff.). 6. a. Zusammenfassend lassen sich in etwa folgende Kriterien für die Wahl des Verfahrenswegs festhalten (vgl. Heer, a.a.O., S. 168f.