einen konkreten Einzelfall eben von einem kleinen Betroffenenkreis ausgegangen wird (vgl. Peter Heer, Die raumplanungsrechtliche Erfassung von Bauten und Anlagen im Nichtbaugebiet, Zürich 1996, S. 18ff.). Darauf hinzuweisen ist, dass das Bundesgericht für die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Nutzungsplanung und Ausnahmebewilligung oft noch den Ausdruck "Sondernutzungsplan" verwendet. Diese besondere Art der Nutzungsplanung wird im RPG nicht erwähnt. Rechtsprechung und Lehre sind sich aber darin einig, dass auf sie dieselben Regeln anzuwenden sind wie auf die Rahmennutzungspläne.