Mit der Ausnahmebewilligung wird somit die generelle Ordnung in einem einzelnen, konkreten Fall und "ausnahmsweise" durchbrochen. Wesentliche Unterschiede zwischen Nutzungsplan und Ausnahmebewilligung zeichnen sich somit darin ab, dass der Nutzungsplan auf grössere Flächen, auf eine dauerhafte Wirkung und auf eine stetige Entwicklung im Plangebiet angelegt ist und die erheblichen räumlichen Tätigkeiten erfasst, während sich die Ausnahmebewilligung auf einen Einzelfall, auf ein konkretes Bauprojekt bezieht, das kurzfristig realisiert werden soll und auf das übrige Plangebiet keine wesentlichen Auswirkungen hat.