die Zweck, Ort und Mass der zugelassenen Bodennutzung allgemeinverbindlich festlegen. Sie definieren die Art und die Grenzen der wirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke. Die Baubewilligung sodann stellt ein wesentliches Mittel zur Durchsetzung der Nutzungsplanung dar. Sie dient der Abklärung, ob Bauten und Anlagen der im Nutzungsplan ausgedrückten, allgemeinverbindlichen räumlichen Ordnungsvorstellung entsprechen. Darin, dass der Nutzungsplan nicht so detailliert sein kann, dass er für alle Nutzungsbedürfnisse Raum ausscheidet, liegt schliesslich die Begründung für die Ausnahmebewilligung.