RPG) sowie der Bedeutung des Projekts im Lichte der im Raumplanungsgesetz festgelegten Verfahrensordnung (Art. 4 und Art. 33ff. RPG)". 5. Näher zu betrachten ist demzufolge der raumplanungsrechtliche Stufenbau: Richtplanung, Nutzungsplanung und Baubewilligungsverfahren sind verfahrensrechtlich verselbständigte Teile desselben Planungsprozesses. Sie sind Verfahrensschritte, welchen je spezifische Funktionen - inhaltlich und verfahrensmässig - zugewiesen sind.