24 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bewilligt. 1995 reichten die Betreiberinnen der Bahnen und Skilifte des Skigebiets Sörenberg gemeinsam fünf neue Baugesuche zusammen mit einem Umweltverträglichkeitsbericht ein. Gegenstand der Baugesuche waren fünf Beschneiungsanlagen für 13 zu beschneiende Teilflächen von insgesamt 5,27 ha. Die Baugesuche wurden im koordinierten Bewilligungsverfahren mit zwei Entscheiden des Gemeinderates Flühli im wesentlichen gestützt auf Art. 24 Abs. 1 RPG, verbunden mit diversen Bedingungen und Auflagen, bewilligt.