- Bei der Bewilligung von Beschneiungsanlagen sind die einzelnen Beschneiungsanlagen und die beschneiten Flächen einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | 1. In einem koordinierten Bewilligungsverfahren wurden im Skigebiet Sörenberg 1993 zwei Beschneiungsanlagen für vier zu beschneiende Teilflächen von insgesamt 1,93 ha unter anderem mit einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bewilligt.