| Instanz: | Regierungsrat | |---|---| | Abteilung: | - | | Rechtsgebiet: | Raumplanung | | Entscheiddatum: | 10.12.1996 | | Fallnummer: | RRE Nr. 2657 | | LGVE: | 1996 III Nr. 10 | | Leitsatz: | Nutzungsplanung und Ausnahmebewilligung. Beschneiungsanlagen. Artikel 24 Absatz 1 RPG. Ausnahmebewilligung und Nutzungsplan sind zwei verschiedene Instrumente mit unterschiedlichen Funktionen, Voraussetzungen und Folgen. Zu prüfen ist daher jeweils die Sachgerechtigkeit und damit die Zulässigkeit des einzuschlagenden Weges. - Bei der Bewilligung von Beschneiungsanlagen sind die einzelnen Beschneiungsanlagen und die beschneiten Flächen einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen.