Der Gemeinderat hat die Aufgabe, die eingegangenen Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts zu prüfen. Wenn die Gesuchstellenden die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, kann er den Stimmberechtigten beantragen, dem Gesuch zuzustimmen. Stellt der Gemeinderat jedoch bei der Bearbeitung des Gesuchs fest, dass dies nicht der Fall ist, stellt er den Stimmberechtigten einen begründeten Antrag auf Ablehnung des Gesuchs. Vorliegend beantragte der Gemeinderat den Stimmberechtigten, dem Beschwerdeführer das Gemeindebürgerrecht zuzusichern.