Z. hat sich altersgemäss entwickelt und gilt als glückliches Kind. Sie ist sowohl in ein familiäres (B. Z. und dessen Mutter) wie auch in ein kollegiales Umfeld (Spielkolleginnen und -kollegen, Kindergarten) eingefügt. Aus dem fundierten und sorgfältig begründeten kinderpsychiatrischen Gutachten ergibt sich sodann deutlich, dass aus der Ungewissheit der biologischen Vaterschaft zurzeit keine schädlichen Auswirkungen zu erwarten seien, zumal A. Z. wisse, dass B. Z. nicht ihr biologischer Vater sei. Eine absolute Klärung dieser Frage dränge sich im heutigen Zeitpunkt nicht auf.