Ob A. Z. dann verstehen werde, warum Gerichte und Behörden ihre Herkunft nicht hätten feststellen lassen, sei fraglich. Das Kind habe ein Anrecht darauf zu erfahren, wer sein leiblicher Vater sei. Es müsse die Möglichkeit haben, seine Wurzeln kennenzulernen, damit es seine eigene Persönlichkeit besser entwickeln und sich mit seiner Identität auseinandersetzen könne. Dieser Argumentation schloss sich C. Z. in ihrer Eingabe vom 14. Juli 1992 an. Zudem betonte sie, die Herstellung von geordneten rechtlichen Beziehungen zum leiblichen Vater lägen im Interesse des Kindes.