Ausserdem habe er festgehalten, es sei unverkennbar, dass das Kind über konstitutionelle Eigenschaften verfüge, die der mütterlichen Seite zu entsprechen schienen. A. Z. sei sowohl von B. Z. als auch von C. Z. orientiert worden, dass B. Z. nicht ihr Vater sei. Heute möge diese Tatsache vielleicht keine grosse Rolle spielen, weil das Kind deren Auswirkungen noch nicht überblicken könne. Im Laufe seiner Entwicklung und speziell während der Pubertät könne diese Erkenntnis jedoch zu grossen Problemen führen. Ob A. Z. dann verstehen werde, warum Gerichte und Behörden ihre Herkunft nicht hätten feststellen lassen, sei fraglich.