Er wies insbesondere darauf hin, dass in einer ersten Abstimmung der Rückweisungsantrag dem Antrag auf Nichteintreten und in einer zweiten Abstimmung der obsiegende Antrag dem Antrag auf Eintreten gegenübergestellt werde. Während der Gemeindeversammlung stellte niemand den Ordnungsantrag, dass anders zu verfahren sei. Aufgrund dieses Vorgehens konnten die Stimmberechtigten zu allen Ordnungsanträgen Stellung nehmen. Die Beschwerdeführer selbst zweifeln denn auch das Ergebnis des Eintretens auf die Vorlage nicht an.