Dieses kennt dadurch jeweils den aktuell gültigen Sammlungsstand, insbesondere wenn die Unterschriftenlisten laufend dem Stimmregisterführer zur Beglaubigung eingereicht werden. Das Initiativkomitee weiss dann bereits während der Sammlungsfrist, ob es die Unterschriftensammlung eventuell noch intensivieren muss, um vor Ablauf der Sammlungsfrist genügend gültige Unterschriften zusammenzubringen. Der Vorteil ist, dass es dann bei der Einreichung der Unterschriftenlisten bereits weiss, ob es genügend gültige Unterschriften einreicht, und nicht riskieren muss, dass zahlreiche Unterschriften ungültig sind und es deshalb die vorgeschriebene Mindestzahl gültiger Unterschriften nicht erreicht.